Skigynmastik Entfällt aufgrund der 29. Corona-Bekämpfungsverodnung vorest bis Weihnachten

Auf Grundlage der jetzigen 29. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) wird die Skigymnastik bis Weihnachten entfallen müssen.
Vereinfacht ausgedrückt… 
es gilt nun 2G-Plus Regelnur Geimpfte und Genesene mit negativem Test

  •  dies gilt flächendeckend in Innräumen
  •  Ausnahme: Menschen mit Booster-Impfung
  •  Status gilt ab dem Tag der Booster-Impfung
  •  Selbsttest vorort unter Aufsicht möglich

Für Minderjährige gelten Ausnahmen (bspw. bis 12 Jahre kein Testnachweis, ältere bis 17 Jahre gilt Testpflicht).
Da ich selbst noch keine Booster-Impfung in Aussicht habe und Weihnachten/Hallenschließung naht, entfällt die Skigymnastik.

Wünsche Euch allen eine schöne Adventszeit und besinnliche Weihnachtstage. Bis zum neuen Jahr !

Gruss Tino